Der schnelle, günstige
und unkomplizierte Weg
zur Scheidung.
Individuelle Betreuung und Beratung
durch unsere Scheidungsanwälte.
Sie wollen sich einvernehmlich scheiden lassen? Dann ist eine Scheidung über dieses Scheidungsportal für Sie das Richtige! Wir verstehen, dass eine Scheidung eine schwierige Zeit in Ihrem Leben darstellt. Das Portal ist daher mit dem Anspruch "Schnell, kostengünstig und so unkompliziert wie möglich“ entwickelt worden, um Ihnen den Prozess der Scheidung so einfach und stressfrei wie möglich zu gestalten. Wir bieten vielseitige Dienstleistungstrukturen, einschließlich der Vorbereitung von Scheidungsdokumenten, der Einreichung von Anträgen und der Verhandlung von Abkommen. Immer mit dem Ziel, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und Sie sicher durch den Prozess der Scheidung zu führen.
Das Online-System ist effizient und bedient nahezu alle Aspekte eines Scheidungsverfahrens. Ihr Vorteil: Sie können Ihre Scheidung bequem von zu Hause aus regeln. Die Fachanwältin für Familienrecht Janine D. Wagner steht Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Scheidung reibungslos verläuft. Starten Sie jetzt mit unserem Online-Scheidungsportal - schnell und einfach. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwältin Janine D.Wagner, Fachanwältin für Familienrecht, steht Ihnen gerne als Ansprechpartnerin zur Seite, um Ihnen eine persönliche Betreuung bieten.
Ihr Scheidungsverfahren wird durchgeführt von Rechtsanwältin Janine D. Wagner, Fachanwältin für Familienrecht
Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren an. Die Mindesthöhe diese Gebühren ist gesetzlich festgeschrieben. Bei einer „Online Scheidung“ über diese Plattform zahlen Sie nur diese Mindestgebühren.
Scheidungsformular ausfüllen, Unterlagen zusammensuchen und am Scheidungstermin beim Familiengericht teilnehmen. Mehr müssen Sie nicht tun. Der Gerichtstermin dauert in der Regel nicht länger als fünf bis zehn Minuten.
Sofort nach Erhalt Ihres Auftrags leiten wir das Scheidungsverfahren ein. Abhängig von der Verfahrensweise des Gerichts und dem Prozessverhalten der Gegenseite kann Ihre Scheidung bereits in ca. drei Monaten abgeschlossen sein.
Ganz egal wo Sie wohnen, Sie können uns für die Durchführung Ihrer Scheidung in ganz Deutschland beauftragen. Zum Gerichtstermin werden Sie von Rechtsanwältin Wagner oder einem mit uns kooperierenden Anwalt vor Ort begleitet. Sie werden von einer erfahrenen Fachanwältin für Familienrecht betreut, die mehrere 100 familienrechtliche Fälle pro Jahr bearbeitet. Dadurch ist die Bearbeitung Ihres Scheidungsverfahrens auf höchstem juristischem Niveau garantiert. Wenn Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, die entstehenden Gerichts- und Anwaltsgebühren zu tragen, beantragen wir für Sie Verfahrenskostenhilfe. Bei Bewilligung werden sämtliche Gebühren von der Staatskasse übernommen.
Selbstverständlich werden bei einer Online-Scheidung alle relevanten Themen einer Scheidung fachgerecht und penibel vorbereitet und verhandelt. Die Scheidung wird von einem ordentlichen Gericht in Deutschland durchgeführt, die Verhandlung findet online statt. Eine Online-Scheidung ist eine vollwertige Scheidung und es muss im Vergleich zu einem klassischen Scheidungsablauf auf keinerlei Recht oder Leistung verzichtet werden.
Trennungsunterhalt
Der häufig im Zusammenhang mit einer Trennung zu berechnende Trennungsunterhalt-also der Unterhalt von Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung.
Nachehelicher Unterhalt
Sie werden von einer erfahrenen Fachanwältin für Familienrecht betreut, die mehrere 100 familienrechtliche Fälle pro Jahr bearbeitet. Dadurch ist die Bearbeitung Ihres Scheidungsverfahrens auf höchstem juristischem Niveau garantiert. Der sich nach der Scheidung häufig anschließende nacheheliche Unterhalt wird laut Gesetzgeber berechnet und vor Gericht entsprechend verhandelt. Dies gilt selbstverständlich auch für den Kindesunterhalt.
Klärung des Vermögens
ie Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten, also der sogenannte Zugewinnausgleich, sofern die Durchführung gewollt ist.
Umgangsrecht mit den Kindern & Sorgerechtsfragen
Natürlich sind wir auch zuständig, wenn es um die Regelung des Umgangsrechtes mit den gemeinsamen Kindern geht, sei es ob das Wechselmodell herbeigeführt werden soll oder ob das sogenannte Residenzmodell, d.h. wenn die Kinder überwiegend von einem Elternteil betreut werden, abgeändert und neu gestaltet werden soll. Auch die Fragen des Sorgerechts werden geklärt.
Hausratsteilungen
Hausratsteilungen sind ebenfalls Gegenstand der Beratung, wenn es dort zu Problemen kommt.